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AGB

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für B2B Rechtsgeschäft

§1 Allgemeines - Geltungsbereich


  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
      2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei
          Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.


      3. Geschäftliche Beziehungen von Firma zu Firma die auch so genannten B2B
          Verträge mit 
Haus & Gebäudereinigung DECKERT bedarf es immer der Schriftform.

      4. B2B Telefon Verträge mit 
Haus & Gebäudereinigung DECKERT werden nicht geduldet            und können zurückverfolgt werden. Verstöße werden an die Bundesnetzagentur                      gemeldet.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für die Erbringung von Gewerbe, Privathaushalt und Gebäudereiniger-Leistungen

 

§1 Allgemeines - Geltungsbereich

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

  2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.


    §2 Art, Umfang und Auftragsdauer der Leistung

  1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer Haus & Gebäudereinigung DECKERT sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet oder Bestellt. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.

  2.  Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw.   Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall   mündlich, von den hierzu befugten Personen (Auftragnehmer) festgelegt werden.  Akkordleistung werden mit 8% auferlegt.
      3. Die Auftragsdauer für Arbeiten unsere Dienstleistung stehen unter keinem Vertrag.
          Kundenakquise setzen wir voraus. Wir schauen uns die Gegebenheiten des zum                        Reinigenden Objekt erst an und dann entscheiden ob wir Ihren Auftrag annehmen.
          Der Auftraggeber kann sich für vier Auftragspositionen entscheiden. Wie lang und wie            oft gereinigt werden soll.
          Absagen einer Reinigung können durch den Auftraggeber oder Auftragnehmer                          Mündliche oder schriftliche geschehen.

      4. Haus & Gebäudereinigung Deckert steht für Qualität, Vertrauen und Sicherheit.
          Bevor eine Reinigungskraft in Ihrer Wohnung, Haus oder Gewerbe vermittelt wird,                    wird sie bei uns in einem persönlichen Gespräch und mit einem Reinigungstest geprüft.


       
5. Rechtzeitige Änderungen Ihres Reinigungstages sind spätestens Samstag vor
           12:00 Uhr mitzuteilen. Da wir unsere Einsatzpläne jeden Samstag für die darauf
           folgende Woche festlegen / Schreiben. Die Reinigungstage stimmt die Verwaltung
           Haus & Gebäudereinigung Deckert mit dem Auftraggeber ab.

 

§ 3 Abnahme und Gewährleistung


  1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als Auftrags gerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich spätestens bei In-gebrauchnahme schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.

  2. Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.

  3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weiter- gegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.

  4. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.

  5. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wieder-kehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.

  6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate. 


§ 4 Aufmaß

  1. Die der Abrechnung zugrundeliegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln.

  2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als an-erkannt.

  3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen. 

    § 5 Preise

Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere Sozialversicherungs- und steuerrechtliche, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Preise haben eine Laufzeit von ca. ½ Jahr evtl. 1 Jahr die fest geschrieben werden können. 

§ 6 Sicherheitseinbehalt

 

Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen. 

§ 7 Haftung

  1. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer Haus & Gebäudereinigung DECKERT im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.

  2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 

      § 8 Zahlungsbedingungen

    1. Rechnungen: Dienstleistungen der Haus & Gebäudereinigung DECKERT sind sofort       nach Rechnungserhalt zu zahlen oder Vorort in Bar mit Quittung. Skontoabzüge             werden nicht anerkannt, wenn nicht anders vereinbart.

    2. Bitte beachten Sie, dass Ihre Rechnung/ Auftrag als von Ihnen genehmigt gilt, wenn
       Sie nicht innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt der Rechnung 
    schriftlich
       widersprechen und einzelne der in Rechnung gestellten Forderungen oder den
       Rechnungsbetrag insgesamt beanstandet haben.


    3. In der Berechnung sind alle erbrachten Leistungen bis zum Abrechnungsstichtag in
       unserer Datenbank enthalten, soweit dies in der Firma Haus & Gebäudereinigung
       DECKERT erfasst und gemeldet ist.

    4. Wir weisen darauf hin, dass Verzug mit dem Ausgleich dieser Rechnung spätestens
        dann eintritt, wenn diese nicht bis zum Ablauf des 8ten Werktages nach Zahlung
        Erhalt beglichen wurde. Das Recht der Haus & Gebäudereinigung DECKERT, vor
        Ablauf dieser Frist Verzug durch besondere Mahnung herbeizuführen, bleibt
        unberührt.

    5. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über
       dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet.
       Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
     

§ 9 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. 

§ 10 Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundes-Datenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden. 

§ 11 Teilunwirksamkeit 

Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.



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